
Faserzementprodukte
Faserzementprodukte
Faserzement wird hergestellt aus Zement und zugfesten Fasern. Der Werkstoff zeichnet sich aus durch seine langlebige, wetterfeste Beständigkeit und ist Hitze- und Säureresistent. Faserzement wird für eine Vielzahl von Bau- und Konstruktionsprodukte verwendet. Als bekannteste Marke für Well- und Fassadenplatten aus Faserzement gilt Eternit, welche sich zum Gattungsbegriff für Faserzementprodukte etabliert hat. In den Jahren zwischen 1850 und 1860 wurde der Werkstoff entwickelt und industriell hergestellt. Faserzementprodukte mit Herstellungsjahr vor 1990 müssen generell als asbesthaltig eingestuft werden. Der Asbestgehalt liegt in der Regel unter 15%. Die Fasern sind im Zement festgebunden und stellen daher keine unmittelbare Gefährdung dar. Bei Demontage oder Bruch des Materials können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden.

Dachwellplatten
Dachwellplatten
Dachwellplatten mit Herstellungsjahr vor 1990 müssen generell als asbesthaltig eingestuft werden. Der Asbestgehalt liegt in der Regel unter 15%. Die Fasern sind im Zement festgebunden und stellen daher keine unmittelbare Gefährdung dar. Bei Demontage oder Bruch des Materials können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen sind mechanische Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen usw. des Materials. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen.
Empfohlene Vorgehensweise für Reinigung, Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Dachwellplatten. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Demontage nach Suva Dokument 84047 / 84053 und Factsheet 33031 / 33047. Dachwellplatten im Freien können mit der richtigen Schutzausrüstung und korrekter Vorgehensweise demontiert oder gereinigt werden: Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe. Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Asbest-Plattenbigbag mit Kennzeichnung, Asbest-Benetzungsflüssigkeit. Vorgehen: Generell ist mechanisches Bearbeiten wie bohren, schleifen, sägen oder auch reinigen mit Hochdruckreiniger zu unterlassen. - Befestigungen wie Nägel, Schrauben, Haken usw. sowie, bei hohem Verwitterungsgrad, die Plattenoberflächen mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen. Platten nicht wegreissen, sondern Nägel und Schrauben vorsichtig herausziehen- drehen. Demontage ohne brechen des Materials. Platten in Bigbags verpacken, sorgfältig deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss den kantonalen Vorschriften. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.
Suva Factsheets
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Dach- und Fassadenschindeln
Faserzement Dach- und Fassadenschindeln
Faserzementschindeln mit Herstellungsjahr vor 1990 müssen generell als asbesthaltig eingestuft werden. Der Asbestgehalt liegt in der Regel unter 15%. Die Fasern sind im Zement festgebunden und stellen daher keine unmittelbare Gefährdung dar. Bei Demontage oder Bruch des Materials können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen sind mechanische Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen usw. des Materials. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen.
Empfohlene Vorgehensweise für Reinigung, Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Dach- und Fassadenschindeln. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Demontage nach Suva Dokument 84047 / 84053 und Factsheet 33031 / 33047. Dach- und Fassadenschindeln im Freien können mit der richtigen Schutzausrüstung und korrekter Vorgehensweise demontiert oder gereinigt werden: Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe. Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Asbest Bigbag mit Kennzeichnung, Asbest-Benetzungsflüssigkeit. Vorgehen: Generell ist mechanisches Bearbeiten wie bohren, schleifen, sägen oder auch reinigen mit Hochdruckreiniger zu unterlassen. - Befestigungen wie Nägel, Schrauben, Haken usw. sowie, bei hohem Verwitterungsgrad, die Plattenoberflächen mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen. Platten nicht wegreissen, sondern Nägel und Schrauben vorsichtig herausziehen- drehen. Demontage ohne brechen des Materials. Platten in Bigbags verpacken, sorgfältig deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss den kantonalen Vorschriften. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.
Suva Factsheets
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Faserzementplatten /Rohre
Faserzementplatten- und Rohre
Faserzementplatten- und Rohre mit Herstellungsjahr vor 1990 müssen generell als asbesthaltig eingestuft werden. Der Asbestgehalt liegt in der Regel unter 15%. Die Fasern sind im Zement festgebunden und stellen daher keine unmittelbare Gefährdung dar. Bei Demontage oder Bruch des Materials können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen sind mechanische Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen usw. des Materials. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen.
Empfohlene Vorgehensweise für Reinigung, Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Faserzementplatten- und Rohren. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Faserzementplatten- und Rohre im Freien: Demontage nach Suva Dokument 84047 / 84053 und Factsheet 33031 / 33047. Faserzementprodukte im Untergrund nach Suva Factsheet 84060. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe. Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Asbest Bigbag mit Kennzeichnung, Asbest-Benetzungsflüssigkeit. Vorgehen: Generell ist mechanisches Bearbeiten wie bohren, schleifen, sägen oder auch reinigen mit Hochdruckreiniger zu unterlassen. - Befestigungen wie Nägel, Schrauben, Haken usw. sowie, bei hohem Verwitterungsgrad, die Oberflächen mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen. Demontage ohne brechen des Materials. Platten und Rohre in Bigbags verpacken, sorgfältig deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss den kantonalen Vorschriften. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.
Faserzementplatten- und Rohre im Innenbereich: (z.B. Brandschutzplatten, Kabelkanäle usw.) Vorgehen, wenn Demontage ohne Zerstörung des Materials möglich ist nach Suva Dokument 84047 / 84053 und Factsheet 33031, 33047 und 33091. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Schutzbrille, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe. Arbeitsmittel: Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest, Handfäustel, Stofftuch und Wasserkessel. Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Asbest Abfallsack, Asbest-Benetzungsflüssigkeit, Restfaserbinder. Vorgehen: Arbeitsbereich sichern. Für ausreichend Luftwechsel (natürlich oder künstlich) sorgen. Zu demontierende Komponente wie Verschraubungen usw. mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit benetzen und vorsichtig demontieren, ohne brechen des Materials. Faserzementrohre können nach Suva Factsheet 33091 kontrolliert gebrochen werden. Das zu trennende Rohr freilegen und mit wasserdurchtränktem Stofftuch an der zu brechende Stelle komplett umwickeln. Mit Fäustel durch gezielte Schläge brechen. Das Stofftuch entfernen und Bruchstücke mit Asbestbenetzungsflüssigkeit befeuchten. Material unzerstört, sorgfältig deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss den kantonalen Vorschriften. Nach abgeschlossener Demontage den Arbeitsbereich mit Industriesauger reinigen und mit Restfaserbinder behandeln. Persönliche Schutzausrüstung wie Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. In Abhängigkeit der weiteren Nutzung empfiehlt es sich, den Erfolg der Sanierung durch ein unabhängiges Messinstitut mittels VDI-Luftmessung nachweisen zu lassen.
ACHTUNG: Wenn Demontage mit Ausnahme der Vorgehensweise nach Factsheet 33091 nicht ohne Zerstörung möglich ist, darf Demontage / Sanierung nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden.
Suva Factsheets
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Schaltgeräte-kombinationen
Elektrotableaus
Schaltgerätekombinationen / Elektrotableaus
Die Trägerplatten von Elektrotableaus besteht meist aus Faserzement. Bei Baujahr vor 1990 müssen diese als asbesthaltig eingestuft werden. Der Asbestgehalt liegt in der Regel unter 15%. Die Fasern sind im Zement festgebunden und stellen daher keine unmittelbare Gefährdung dar. Bei Demontage oder Bruch des Materials können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden. Zu unterlassen ist mechanisches Bearbeiten wie bohren, sägen usw. des Materials, ansonsten die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen besteht.
Empfohlene Vorgehensweise bei Arbeiten / Demontage von Schaltgerätekombinationen mit Faserzementplatten. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Arbeiten / Demontage nach Suva Merkblatt 88254, Factsheet 33109 und Austausch von Stromzählern nach Suva Factsheet 33110. Achtung: Die Arbeiten dürfen nur durch instruierte Berufsleute ausgeführt werden. Ist für die beabsichtigen Arbeiten eine zerstörungsfreie Vorgehensweise nicht möglich, müssen die Arbeiten durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Asbestsauger Staubklasse H EN 60335-2-69. Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Asbest Abfallsack mit Kennzeichnung, Asbest-Benetzungsflüssigkeit, Restfaserbinder. Vorgehen: Zugang zum Arbeitsbereich für Drittpersonen sperren. Öffnungen zu angrenzenden Räumen schliessen und Arbeitsbereich gut lüften. Generell ist mechanisches Bearbeiten wie bohren, schleifen oder sägen zu unterlassen. Schalter, Geräte, Drähte usw. vorsichtig Auswechseln oder demontieren, ohne brechen des Materials. Trägerplatte mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen und vorsichtig demontieren, nicht wegreissen. Platte unzerstört, sorgfältig in Asbest-Abfallsack verpacken, deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss kantonaler Vorschrift. Nach abgeschlossener Demontage den Arbeitsbereich mit Industriesauger reinigen und mit Asbest-Restfaserbinder behandeln. Persönliche Schutzausrüstung wie Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.
Suva Factsheets
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Freistehende
Faserzementprodukte
Freistehende Faserzementprodukte
Freistehende Faserzementprodukte mit Herstellungsjahr vor 1990 müssen generell als asbesthaltig eingestuft werden. Der Asbestgehalt liegt in der Regel unter 15%. Die Fasern sind im Zement festgebunden und stellen daher keine unmittelbare Gefährdung dar. Bei Demontage oder Bruch des Materials können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen sind mechanische Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen usw. des Materials. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen.
Reinigung, Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Faserzementprodukten. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Faserzementprodukte können mit der richtigen Schutzausrüstung und korrekter Vorgehensweise demontiert oder gereinigt werden. Demontage nach Suva Dokument 84047 / 84053 und Factsheet 33031 / 33047. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe. Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Je nach Grösse Asbest Abfallsack oder Asbest Bigbag mit Kennzeichnung, Asbest-Benetzungsflüssigkeit. Vorgehen: Generell ist mechanisches Bearbeiten wie bohren, schleifen, sägen oder auch reinigen mit Hochdruckreiniger zu unterlassen. Befestigungen wie Nägel, Schrauben, Haken usw. sowie, bei hohem Verwitterungsgrad, die Materialoberflächen mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen. Demontage ohne brechen des Materials. Gesamte Produkte unzerstört, sorgfältig deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss den kantonalen Vorschriften. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.
Suva Factsheets
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.
