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Boden-und_Wandbeläge_bauschadstoffe.ch.jpg

Boden- und Wandbeläge

Ein- und Mehrschichtige Boden- und Wandbeläge

Fussboden- und Wandbeläge, welche vor 1990 eingebaut wurden, sind meist asbesthaltig. Da der Asbest in der Materie festgebunden ist, besteht in intaktem, unbeschädigtem Zustand keine Gesundheitsgefahr. Auch der Kleber der Beläge kann asbesthaltig sein, dabei ist zwischen bituminösem und nicht bituminösem Kleber zu unterscheiden. Zu unterscheiden ist, ob die Beläge Ein- oder Mehrschichtig sind und der Kleber bituminös oder nicht bituminös ist, da die Asbestfasern in der Materie fest- oder leichtgebunden sind:

Asbest festgebunden: 

  • Einschichtige Bodenbeläge

  • Bituminöse Kleber

Asbest leichtgebunden: 

  • Mehrschichtige Bodenbeläge

  • Nicht bituminöse Kleber

Fussbodenbelag-Floor_Flex_bauschadstoffe.ch.jpg

Einschichtige
Bodenbeläge

Kleber bituminös
Einschichtige Bodenbeläge
Vinyl / PVC - Floor Flex mit bituminösem Kleber

Fussbodenbeläge mit einschichtigem Vinyl oder PVC-Belag (Floor Flex), welche vor 1990 eingebaut wurden, sind meist asbesthaltig. Da der Asbest in der Materie festgebunden ist, besteht in intaktem, unbeschädigtem Zustand keine Gesundheitsgefahr. Jedoch kann beim Entfernen, durch Zerstörungen des Belages, eine erhebliche Freisetzung von Asbestfasern nicht ausgeschlossen werden. Auch der Kleber des Fussbodenbelages kann asbesthaltig sein, dabei ist zwischen bituminösem und nicht bituminösem Kleber zu unterscheiden.

(Separate Asbestprodukte Fussbodenbelag, Kleber bituminös und Kleber nicht bituminös) 

Empfohlene Vorgehensweise für Demontage und Entsorgung von asbesthaltigen, einschichtigen PVC-Fussbodenbeläge. Massnahmen gegen Asbestexposition:

Demontage nach Suva Factsheet Nr. 33049. Achtung: Sanierung sollte nur durch instruierte Bauhandwerker ausgeführt werden. Lässt sich der Belag nicht zerstörungsfrei entfernen, müssen die Arbeiten durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe. Benötigte Geräte: Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest, Handschaber, Asbest-Benetzungsflüssigkeit, Asbest Abfallsack mit Kennzeichnung. Vorbereitungen: Sicherstellen, dass keine Drittpersonen Zutritt zum Sanierungsbereich haben und mit Warnschilder entsprechend kennzeichnen. Um Kontaminationen zu vermeiden sämtliche Öffnungen zu angrenzenden Räumen schliessen. und für ausreichenden Luftwechsel, natürlich oder künstlich, im Sanierungsbereich sorgen. Vorgehen:  Boden mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen und Belag sorgfältig, möglichst bruchfrei entfernen. Belagsreste mit Spachtel abstossen und mit dem Industriesauger aufsaugen. Den entfernten Belag anschliessend in Asbest - Abfallsäcke abpacken, mit Klebeband gut verschliessen und sorgfältig in geschlossenen Mulden deponieren. Säcke nicht werfen und keine Schuttrutschen verwenden. Entsorgung der Sonderabfälle gemäss kantonaler Vorschrift. Nach abgeschlossener Demontage den Arbeitsbereich mit Industriesauger reinigen. Die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. 

Suva Factsheets

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Einschichtige
Bodenbeläge  

Kleber nicht bituminös
Einschichtige Bodenbeläge
mit Kleber nicht bituminös

Nicht bituminöse Kleber von Fussbodenbelägen, welche vor 1990 verlegt worden sind, können asbesthaltig sein. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr, da die Asbestfasern im Kleber festgebunden sind. Jedoch besteht grosses Risiko von Faserfreisetzung bei der Demontage oder Abschleifen. Durch Brechen oder einfaches Losreisen besteht die Gefahr grösserer Expositionen von Asbestfasern.

Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von nicht bituminösem Kleber in Gebäuden. Massnahmen gegen Asbestexposition:

Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone wird der Kleber mittels Schleifmaschine mit Direktabsaugung entfernt. Entsorgung der Staubsäcke gemäss den kantonalen Vorschriften. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Entfernung des Klebers werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt. Abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut.

Suva Factsheets

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Mehrschichtige
Boden- Wandbeläge  

Mehrschichtige Boden- und 
Wandbeläge

PVC / Cushion Vinyl Fussbodenbeläge mit Herstellungsjahr vor 1990 können eine Schicht mit schwachgebundenem Asbest enthalten, meist eine kartonartige Schicht auf der Unterseite. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr. Jedoch besteht bei dieser Art von Bodenbelägen ein enormes Risiko von Faserfreisetzung bei der Demontage. Durch einfaches Losreisen z. B. können Expositionen von über 600'000 Fasern pro m3 Luft entstehen.

Empfohlene Vorgehensweise für Demontage und Entsorgung von leichtgebundenen, asbesthaltigen Fussbodenbelägen. Massnahmen gegen Asbestexposition:

Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone wird der Belag vorsichtig entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt und gemäss den kantonalen Vorschriften entsorgt. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt. Abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut.

Suva Factsheets

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Steinholzboden

Steinholz- Holzzementboden

Gegossene Steinholzböden können Anteile an Asbestfasern enthalten. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr, da die Asbestfasern festgebunden sind. Jedoch kann das Material durch die Nutzung oder Alterung teilweise brüchig werden. Beim Bearbeiten wie Abschleifen usw. besteht ein erhebliches Risiko von Asbestfaser Exposition.

Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von Steinholzböden in Gebäuden. Massnahmen gegen Asbestexposition: 

Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503, Suva Factsheet 33089. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone wird der Boden mittels Schleifmaschine mit Quellabsaugung und Wasserbedüsung entfernt. Entsorgung nach kantonalen Vorgaben. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeiten mit geringerer Exposition nach Absprach mit der Suva gemäss Suva Factsheet 33088 erfolgen.

Suva Factsheets

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Self Test Asbest        

zur Bestimmung von Asbest in Boden- und Wandbleäge 

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