
HBCD
Dämmmaterialien mit HBCD Flammschutzmittel
HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Ein Flammschutzmittel, welches oft in Dämmmaterialien aus EPS / XBS eingesetzt wurde. Durch den Zusatz von HBCD wurde erreicht, dass die Polystyrolplatten als schwerentflammbar klassifiziert wurden. HBCD baut sich nur schwer in der Umwelt ab und reichert sich über die Nahrungskette in Lebewesen an. Es beeinträchtigt Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung oder den Stoffwechsel und führt zu Schädigungen in der Embryonal- und Säuglingsentwicklung. HBCD wurde im Mai 2013 in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP) aufgenommen. Dadurch gilt ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot für das Flammschutzmittel. Die Verwendung von HBCD-Dämmmaterialien wurde in der Schweiz 2016 verboten. HBCD-haltige Dämmmaterialien dürfen nicht ins Recycling gelangen und müssen bei einem Um- oder Rückbau getrennt entsorgt werden.
Empfohlene Vorgehensweise für die Demontage und Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien:
Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3. Die Demontage sollte nur durch Firmen mit entsprechend instruiertem Fachpersonal erfolgen. Generell ist ein schonendes Vorgehen zu wählen, damit das Material nicht unnötig beschädigt wird, um zu vermeiden, dass Partikel des Dämmmaterials freigesetzt werden. Je nach Umfang der Arbeiten empfiehlt sich eine Quellabsaugung oder eine Einhausung des Arbeitsbereichs. Entsorgung gemäss kantonaler Vorschrift (KVA).
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.
