Asbesthaltige Flanschdichtungen

 

Oft wurden in Rohrverschraubungen, Schieberventilen usw. Flanschdichtungen mit Asbestfasern verwendet. Rohrverschraubungen und Schieberventile mit Baujahr vor 1990 sind daher generell als asbesthaltig einzustufen. In verschraubtem, unbeschädigtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr, jedoch können beim Demontieren oder lösen der Verschraubungen grosse Expositionen entstehen. Der Asbestgehalt in Flanschdichtungen kann höchst unterschiedlich sein und sowohl in leicht- oder festgebundener Form vorhanden sein.

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEmpfohlene Vorgehensweise für Demontage von Flanschdichtungen mit Asbestfasern. Massnahmen gegen Asbestexposition. Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in der Regel mittels Greifsäcken. Entsorgung gemäss kantonalen Vorschriften. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt.

Alternativ kann eine komplette Demontage der Verschraubungen und Schieberventile erfolgen. Wobei diese nicht gelöst, sondern die kompletten und intakten Teile in entsprechende Materialboxen oder Spezialsäcke abgepackt und vorschriftsgemäss gekennzeichnet werden. Anschliessend können diese in einer Sanierungszone eines von der Suva anerkannten Asbestsanierers eingeschleust und entsprechend fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

 

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