Asbest in Elektrospeicheröfen

 

Oft wurden Elektrospeicherheizungen mit Asbestleichtbauplatten ausgekleidet. In einigen Geräten sind gelegentlich auch asbesthaltige Kleinteile wie z.B. Dichtungsringe vorhanden. Modelle mit Baujahr vor 1990 sind daher generell als asbesthaltig einzustufen. Beim Normalgebrauch in verschlossenem, unbeschädigtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr. Jedoch können beim Ausbau / Demontage des Gerätes, aber auch bereits bei Erschütterungen, grössere Expositionen entstehen. Völlig zu Unterlassen ist das Öffnen des Gerätes. Freigesetzte Asbestfasern in Wohnräumen belasten die Raumluft über längere Zeit, da Einrichtungen wie Vorhängen, Lampenschirmen kontaminiert werden.

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEmpfohlene Vorgehensweise für Ausbau / Demontage von Elektrospeicherheizungen mit Baujahr vor 1990. Massnahmen gegen Asbest Exposition: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. Den Elektrospeicherofen sorgfältig, komplett und intakt, luftdicht in Plastik abpacken und in einer Sanierungszone eines von der Suva anerkannten Asbestsanierers einschleusen und entsprechend fachgerecht demontieren und entsorgen.

Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Anfrage Offerte für Sanierung, Demontage oder Entsorgung von Elektrospeicherheizungen mit Baujahr vor 1990.