
Sportplatzbeläge
Elastische Sportplatzbeläge
In elastischen Sportbodenbelägen können Schwermetalle wie Antimon (Sb), Blei (Pb), Chrom (Cr) Quecksilber (Hg), Zink (Zn) vorhanden sein. Insbesondere Quecksilberverbindungen wurden für das Gummigranulat eingesetzt. Seit Anfang der 70er Jahre sind bis zur Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (StoV) von 1994 in dieser Art von Sportplätzen in der Regel hohe Quecksilber- und Zinkgehalte vorhanden (bis 500 mg/kg Hg, bis 15‘000 mg/kg Zn). Im verbauten Zustand besteht für die Nutzer keine Gefährdung der Gesundheit, jedoch kann standortabhängig eine Gefährdung von Gewässern vorhanden sein.
Empfohlene Vorgehensweise für die Sanierung und Entfernung von schwermetallhaltigen Sportplatzbelägen:
Die schadstoffhaltigen Schichten vollständig entfernen und entsorgen. Erforderliche Massnahmen beim Arbeiten mit Umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffen: Es sind möglichst staubarme Arbeitsverfahren anzuwenden. Notwendige Schutzausrüstung: Partikelfilter Schutzstufe FFP3. Die Sportplatzbeläge sind je nach Schadstoffgehalten als Sonderabfall resp. kontrollpflichtiger Abfall zu klassieren. Entsorgung der Sonderabfälle gemäss kantonaler Vorschrift.
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.
