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Farben und Anstriche

Farben und Anstriche

In Farbanstrichen werden bis heute synthetisch anorganische Pigmente beigemischt. Gesundheitsgefährdende Bleipigmente sind jedoch meist oxydisch gebunden oder in einer anderen stabilen Verbindung vorliegend. Im verarbeiteten Zustand besteht daher keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) für Blei liegt bei 0.1mg/m3 Luft. Von unsachgemässen Sanierungen ist dringend abzuraten. 

Empfohlene Vorgehensweise für die Entfernung von bleihaltigen Farbanstrichen: 

Beim Schleifen oder Schneiden von bleihaltigen Anstrichen ist davon auszugehen, dass der MAK-Wert ohne zusätzliche Massnahmen nicht eingehalten werden kann. Daher müssen Massnahmen gegen Umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe getroffen werden. Die notwendige Schutzausrüstungen und technischen Schutzmassnahmen sind abhängig vom Umfang der Arbeiten oder des Bleigehaltes. Eine Kontaminierung der schadstoffhaltigen Stäube durch Verschleppung muss wirksam unterbunden werden. Die Arbeiten sollten daher mit einer Quellenabsaugung durchgeführt werden oder in einer Sanierungszone mit Unterdruckhaltung und Abluftreinigung erfolgen. Entsorgung gemäss kantonalen Vorschriften. ACHTUNG: Es sind nur Firmen zu beauftragen, die über das qualifizierte Fachpersonal sowie über die erforderlichen Ausrüstungen verfügen.

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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