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Verborgene Gefahr Asbest

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Asbest - Gesundheitsgefährdende Mineralfaser

In den 70er Jahren wurde die gesundheitsgefährdende Wirkung des Asbestfaserstaubes offiziell anerkannt. Die Asbestfasern haben die Eigenschaft, sich in der Längsrichtung aufzuspalten. Dabei entstehen submikroskopisch kleine Fasern, die tausendmal dünner als ein menschliches Haar sein können. Diese sogenannten lungenfähigen Asbest Fasern werden eingeatmet und schiessen wie ein Pfeil in die hintersten Lungenteile, wo sie einstecken und lebenslang deponiert bleiben.



Verborgene Gefahr Asbest: an und für sich ist die Faser nicht giftig, jedoch versucht der menschliche Körper die Faser wegzuschaffen, respektive abzubauen. Dabei versuchen Fresszellen die Faser zu umhüllen und werden dabei aufgespiesst und zerstört, was zu Lungen- oder Kehlkopfkrebs führen kann. Im Weiteren können zelleigene Substanzen freigesetzt werden, Bindegewebe kann sich in der Umgebung anreichern und hat Schrumpfungstendenz: die Elastizität des Lungengewebe geht verloren. Es entsteht die sogenannte Asbestose, die Auswirkungen sind Kurzatmigkeit, Husten ohne Auswurf. Zu erwähnen ist die lange Latenzzeit zwischen Einatmen und Auswirkung, welche zwischen 10 und 40 Jahr liegt, im Durchschnitt 17 Jahre. Asbestbedingte Erkrankungen sind nicht therapierbar. Es gilt daher einzig der Grundsatz der Prävention: die Fasern nicht einzuatmen.


An Asbestfaser aufgespiesste Fresszellen-bauschadstoffe.ch
Fresszellen werden an den in der Lunge verbleibenden Asbestfasern aufgespiesst

Gesetzliche Grundlage

In der Schweiz gilt seit 1990 ein generelles Verbot für die Verwendung von asbesthaltigen Materialien. Die Handhabung mit Asbest wird über die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit in der EKAS-Richtlinie 6503 und der FACH-Publikation 2891 geregelt. Weiter gelten die Verordnungen der VUV in Art. 3,5,6,7,38,39,44,50,70,71 und des UVG in Art. 82 Abs. 1. Geltende Richtlinien werden von der Suva herausgegeben.



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