
Brems- und Kupplungsbeläge
Brems- und Kupplungsbeläge
Oft wurden bei Liftmotoren, Rolltreppen oder Krananlagen Bremsbeläge verwendet, welchen eine beträchtliche Menge Asbest (bis 42 % Anteil) beigefügt wurde. In einigen Geräten sind gelegentlich auch asbesthaltige Kleinteile vorhanden. Modelle mit Baujahr vor 1990 sind daher generell als asbesthaltig einzustufen. Beim Normalgebrauch in verschlossenem, unbeschädigtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr. Jedoch können beim Ausbau / Demontage des Motors, grössere Expositionen entstehen. Völlig zu Unterlassen ist das Öffnen des Motors. Ebenso können in den Aufzugschächten asbest- oder PCB und PAK-haltige Materialien verbaut sein.
Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Bremsbelägen. Massnahmen gegen Asbest Exposition:
Die Entfernung und Entsorgung der Bremsbeläge können erst nach Ausserbetriebnahme des entsprechenden Motors erfolgen. Die Bremsbeläge können analog Suva Factsheet 33031 entfernt werden. Achtung: Sanierung darf nur durch instruierte Bauhandwerker oder durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe. Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Asbest-Abfallsack mit Kennzeichnung, Asbest-Benetzungsflüssigkeit. Vorgehen: Entsorgung ohne brechen des Materials. Beläge und Belagsresten in Astbest-Abfallsack verpacken, sorgfältig deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss den kantonalen Vorschriften. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.
Suva Factsheets
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.
