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Bituminöse 
Materialien

Bituminöse und teerhaltige Materialien

Zum Abdichten oder als Schutz vor Korrosion wurden oft bituminöse und teerhaltige Materialien mit Asbestfasern aufgetragen. Dabei handelt es sich z.B. um folgende Materialien:

  • Bituminöse Anstriche an Fassaden oder als Abdichtung auf Flachdächern 

  • Bituminöse Beschichtungen auf Rohrisolationen und Rohre

  • Bituminöse Dachpappe und Schweissbahne

  • Bituminöse Kleber für Parkettböden oder Korkisolationen

  • Antidröhnbeläge an Lavabos oder Fassadenelementen

  • Gussasphalt​e

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Bituminöse 
Anstriche

Bituminöse Anstriche

Zum Abdichten oder als Schutz vor Korrosion wurden oft Bitumenanstriche mit Asbestfasern aufgetragen. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr, da die Asbestfasern im Anstrich festgebunden sind. Bei Arbeiten an den behandelten Materialien oder einer Demontage kann eine Freisetzung von Asbestfasern jedoch nicht ausgeschlossen werden. 

Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen, bituminösen Anstrichen. Massnahmen gegen Asbestexposition:

Demontage nach Suva Factsheet Nr. 33049.d. Achtung: Sanierung darf nur durch instruierte Bauhandwerker oder durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe. Benötigte Geräte: Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest, Schleifmaschine mit Direktabsaugung, Handschaber, Asbest - Abfallsack mit Kennzeichnung. Vorbereitungen: Sicherstellen, dass keine Drittpersonen Zutritt zum Sanierungsbereich haben und mit Warnschilder entsprechend kennzeichnen. Um Kontaminationen zu vermeiden sämtliche Öffnungen zu angrenzenden Räumen schliessen und für ausreichenden Luftwechsel, natürlich oder künstlich, im Sanierungsbereich sorgen. Vorgehen:  Fläche mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen. Das Abschleifen des bituminösen Anstrichs erfolgt mittels Schleifmaschine mit Direktabsaugung. Reste mit Spachtel abstossen und mit dem Industriesauger aufsaugen. Das entfernte Material anschliessend in Asbest - Abfallsäcke abpacken, mit Klebeband gut verschliessen und sorgfältig in geschlossenen Mulden deponieren. Säcke nicht werfen und keine Schuttrutschen verwenden. Entsorgung der Sonderabfälle gemäss kantonaler Vorschrift. Nach abgeschlossener Demontage den Arbeitsbereich mit Industriesauger reinigen. Die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. In Abhängigkeit der weiteren Nutzung empfiehlt es sich, eine Raumluftmessung nach VDI 3492 durch ein unabhängiges Messinstitut durchführen zu lassen.

Suva Factsheet

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Bituminöse Beschichtungen
auf Rohrisolationen und Rohre

Bituminöse Beschichtungen auf Rohrisolationen und Rohre

Zum Schutz vor Kondenswasser, wurde bis 1990 bei Wasserrohrleitungen oftmals Bitumenanstriche mit Asbestfasern aufgetragen. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr, da die Asbestfasern im Kleber festgebunden sind. Bei Arbeiten an den Rohren oder Demontage der Rohre kann eine Freisetzung von Asbestfasern jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Empfohlene Vorgehensweise für die Entfernung und Entsorgung von Rohrisolationen und Rohre mit asbesthaltigen, bituminösen Beschichtungen. Massnahmen gegen Asbestexposition:

Demontage nach Suva Factsheet 33074Achtung: Sanierung darf nur durch instruierte Bauhandwerker oder durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Asbest Abfallsäcke. Rohrleitungen: Die zu demontierende Rohre staubdicht in Kunststofffolie einpacken. Rohrleitungen abschrauben oder Metallrohr, wo es freiliegt, mit Metallsäge zerschneiden. Allfällige Isolationen nicht beschädigen. Isolationen: Bituminöse Schicht mit einem Cutter aufschneiden und entfernen. Bituminöse Schicht in Asbestsäcke abfüllen und sorgfältig in abschliessbarem Raum oder abschliessbarer Mulde deponieren. Nicht werfen und keine Schuttrutschen verwenden. Mit einer visuellen Kontrolle ist sicherzustellen, dass keine Asbestreste mehr vorhanden sind. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. Entsorgung gemäss kantonaler Vorschrift oder eingepackte Rohrteile zur fachgerechten Zerlegung an einem anerkannten Asbestsanierungsunternehmen übergeben. In Abhängigkeit der weiteren Nutzung empfiehlt es sich, den Erfolg der Sanierung durch ein unabhängiges Messinstitut mittels VDI-Luftmessung nachweisen zu lassen.

Suva Factsheets

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Bituminöse Dachpappe
 

Bituminöse Dachpappe, Dampfsperren und Dichtungsmassen

Zur Abdichtung von Flachdächern oder Fassaden wurde bis 1990 bituminösen Dachpappe und Dichtungsmassen verwendet, welche asbesthaltig sind. Da der Asbest in der Materie festgebunden ist, besteht in intaktem, unbeschädigtem Zustand keine Gesundheitsgefahr. Jedoch kann beim Entfernen, durch Zerstörungen des Materials, eine erhebliche Freisetzung von Asbestfasern nicht ausgeschlossen werden.  

Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von asbesthaltiger bituminöser Dachpappe, Dampfsperren und Dichtungsmassen. Massnahmen gegen Asbestexposition: 

Demontage nach Suva Factsheet Nr. 33049.d. Achtung: Sanierung darf nur durch instruierte Bauhandwerker oder durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe. Benötigte Geräte: Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest, Schleifmaschine mit Direktabsaugung, Handschaber, Asbest - Abfallsack mit Kennzeichnung. Vorbereitungen: Sicherstellen, dass keine Drittpersonen Zutritt zum Sanierungsbereich haben und mit Warnschilder entsprechend kennzeichnen. Um Kontaminationen zu vermeiden sämtliche Öffnungen zu angrenzenden Räumen schliessen. und für ausreichenden Luftwechsel, natürlich oder künstlich, im Sanierungsbereich sorgen. Vorgehen:  Boden mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen und Belag sorgfältig, möglichst bruchfrei entfernen. Belagsreste mit Spachtel abstossen und mit dem Industriesauger aufsaugen. Den entfernten Belag anschliessend in Asbest - Abfallsäcke abpacken, mit Klebeband gut verschliessen und sorgfältig in geschlossenen Mulden deponieren. Säcke nicht werfen und keine Schuttrutschen verwenden. Das Abschleifen des bituminösen Klebers erfolgt anschliessend mittels Schleifmaschine mit Direktabsaugung. Entsorgung der Sonderabfälle gemäss kantonaler Vorschrift. Nach abgeschlossener Demontage den Arbeitsbereich mit Industriesauger reinigen. Die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. In Abhängigkeit der weiteren Nutzung empfiehlt es sich, eine Raumluftmessung nach VDI 3492 durch ein unabhängiges Messinstitut durchführen zu lassen.

Suva Factsheets

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Bituminöse_Kleber_bauschadstoffe.ch

Bituminöse
Kleber

Bituminöse Kleber

Zum Verkleben von Fussbodenbelägen und Isolationen wurde bis 1990 bituminöser Kleber verwendet, welche oft asbesthaltig sind. Da der Asbest in der Materie festgebunden ist, besteht in intaktem, unbeschädigtem Zustand keine Gesundheitsgefahr. Jedoch kann beim Entfernen, durch Zerstörungen des Materials, eine erhebliche Freisetzung von Asbestfasern nicht ausgeschlossen werden.  

Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigem, bituminösen Kleber in Gebäuden. Massnahmen gegen Asbestexposition: 

Demontage nach Suva Factsheet Nr. 33049.d. Achtung: Sanierung darf nur durch instruierte Bauhandwerker oder durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe. Benötigte Geräte: Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest, Schleifmaschine mit Direktabsaugung, Handschaber, Asbest - Abfallsack mit Kennzeichnung. Vorbereitungen: Sicherstellen, dass keine Drittpersonen Zutritt zum Sanierungsbereich haben und mit Warnschilder entsprechend kennzeichnen. Um Kontaminationen zu vermeiden sämtliche Öffnungen zu angrenzenden Räumen schliessen. und für ausreichenden Luftwechsel, natürlich oder künstlich, im Sanierungsbereich sorgen. Vorgehen:  Boden mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen und Belag sorgfältig, möglichst bruchfrei entfernen. Belagsreste mit Spachtel abstossen und mit dem Industriesauger aufsaugen. Den entfernten Belag anschliessend in Asbest - Abfallsäcke abpacken, mit Klebeband gut verschliessen und sorgfältig in geschlossenen Mulden deponieren. Säcke nicht werfen und keine Schuttrutschen verwenden. Das Abschleifen des bituminösen Klebers erfolgt anschliessend mittels Schleifmaschine mit Direktabsaugung. Entsorgung der Sonderabfälle gemäss kantonaler Vorschrift. Nach abgeschlossener Demontage den Arbeitsbereich mit Industriesauger reinigen. Die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. In Abhängigkeit der weiteren Nutzung empfiehlt es sich, eine Raumluftmessung nach VDI 3492 durch ein unabhängiges Messinstitut durchführen zu lassen.

Suva Factsheets

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Self Test Asbest       

zur Bestimmung von Asbest in bituminösen Materialien 

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