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HSM - Holzschutzmittel

Holzschutzmittel behandelte Hölzer

Bis zum Verbot von 1989 wurden Bauhölzer zur Schädlings- oder Hausschwammbekämpfung oft mit Biozide wie PCP-Pentachlorphenol), HCH-Hexachlorcyclohexan oder Lindan behandelt. Diese können gasförmig oder im Staub angereichert in die Umgebungsluft gelangen. Gesundheitsprobleme können unter anderem nach einem Umbau von Dachgeschossen zu Wohnraum, sowie nach energetischen Sanierungen auftreten. Regelmässiges Fensterlüften ist für eine gute Raumluftqualität wichtig. Bleiben Räume mit Holzschutzmittel behandelten Hölzer (z.B. Dachstuhl) unbenutzt, stellen sie aus gesundheitlicher Sicht keine unmittelbare Gefahr dar.

Empfohlene Vorgehensweise bei mit Holzschutzmittel behandelte Hölzer:

Vorgaben zu einer Sanierung vor Ort existieren in der Schweiz keine. Bei übermässiger Raumluftbelastung sind belastete Hölzer, wenn möglich aus den Wohnbereichen zu entfernen. Alternativ kann mit Sperranstrichen oder Sperrschichten die Belastung in Innenräumen verhindert werden. Bei der Demontage von HSM belasteten Hölzer ist der direkte Hautkontakt zu vermeiden. Bei stauberzeugenden Arbeiten sind FFP3-Atemschutmaske, Einweg-Schutzanzug, eine Quellabsaugung und Abgrenzung der Arbeitszone erforderlich. Entsorgung von Holzabfälle mit HSM-Belastung gemäss kantonaler Vorschrift. 

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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