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Lärm- und Dröhnschutz

Antidröhnbeschichtungen

Als Lärm- und Dröhnschutz wurden bei vielen Spülbecken, Lavabos und Badewannen oder auch an Fassadenelementen Antidröhnbeschichtungen angebracht. Diese Beschichtungen können Asbest enthalten. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr, da die Asbestfasern festgebunden sind. Jedoch kann beim Entfernen der Beschichtung eine Freisetzung von Asbestfasern nicht ausgeschlossen werden.

Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Antidröhnbeschichtungen. Massnahmen gegen Asbestexposition: 

Entfernung einer bituminösen Schicht: Demontage nach Suva Factsheet Nr. 33049.d. Demontage ohne Beschädigung der entsprechenden Beschichtungen sind ohne persönliche Schutzmassnahmen möglich. Bei Entfernung einer bituminösen Schicht: Achtung: Sanierung darf nur durch instruierte Bauhandwerker oder durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe. Benötigte Geräte: Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest, Schleifmaschine mit Direktabsaugung, Handschaber, Asbest-Abfallsack mit Kennzeichnung. Vorbereitung: Sicherstellen, dass keine Drittpersonen Zutritt zum Sanierungsbereich haben und mit Warnschilder entsprechend kennzeichnen. Um Kontaminationen zu vermeiden sämtliche Öffnungen zu angrenzenden Räumen schliessen. und für ausreichenden Luftwechsel, natürlich oder künstlich, im Sanierungsbereich sorgen. Vorgehen:  Beschichtung mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen und sorgfältig, möglichst bruch- und staubfrei entfernen. Schichtreste mit Spachtel abstossen und mit dem Industriesauger aufsaugen. Die entfernte Schicht anschliessend in Asbest - Abfallsäcke abpacken, mit Klebeband gut verschliessen und sorgfältig in geschlossenen Mulden deponieren. Säcke nicht werfen und keine Schuttrutschen verwenden. Das Abschleifen der Rückstände erfolgt anschliessend mittels Schleifmaschine mit Direktabsaugung. Entsorgung der Sonderabfälle gemäss kantonaler Vorschrift. Nach abgeschlossener Demontage den Arbeitsbereich mit Industriesauger reinigen. Die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. In Abhängigkeit der weiteren Nutzung empfiehlt es sich, eine Raumluftmessung nach VDI 3492 durch ein unabhängiges Messinstitut durchführen zu lassen.

Entfernung einer nichtbituminösen Schicht: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. Achtung: Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer externen oder vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone werden die Schicht entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche in einer Deponie Typ E entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Je nach Situation muss eine abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut erfolgen.

Suva Factsheet

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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