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Anstriche und Beschichtungen

Anstriche und Beschichtungen

In Anstrichen, Lacken und Beschichtungen zum Schutz vor Korrosion wurde in den Jahren 1950 - 1975 PCB als Weichmacher beigemischt. Der direkte Hautkontakt ist zu vermeiden. PCB entwickeln Emissionen in der Umgebungsluft und können gesundheitsschädigend wirken. Für die Erforderlichkeit von Sanierungsmassnahmen ist die Objektnutzung, resp. der Aufenthalt in kontaminierten Räumen, entscheidend. Abhängig von der Innenraumbelastung sowie der Nutzung der Räumlichkeiten ist eine Raumluftmessung erforderlich. Bei Messungen eines Jahresmittelwerts von mehr als 2 ng/m3 bei Daueraufenthalt oder 6 ng/m3 bei Tagesaufenthalt sind Sanierungsmassnahmen erforderlich. Bei Um- und Rückbauarbeiten gelten die Vorgaben nach VVEA sowie der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert für PCB-haltige Stoffe von 50 ppm (mg/kg) bei der Entsorgung. 

Empfohlene Vorgehensweise im Umgang mit PCB-haltigen Anstrichen. Massnahmen gegen PCB-Exposition:

Unter Einhaltung der Vorgaben VVEA (Modul Bauabfälle Vollzugshilfe VVEA) können Elemente mit Anstrichen als ganze Stücke dem Recycling zugeführt oder deponiert werden. Dazu werden die Bauteile mit möglichst geringer Staubentwicklung demontiert und rückgebaut.

Werden die Beschichtungen entfernt, gilt für die Sanierung Vorgehen gemäss Suva Factsheet 33112. ACHTUNG: Es sind nur Firmen zu beauftragen, die über das qualifizierte Fachpersonal sowie über die erforderlichen Ausrüstungen verfügen. Notwendige Schutzausrüstung: Atemschutz Überdrucksysteme; Druckluftschlauchgeräte oder Gebläsefiltergeräte mindestens der Schutzstufe TH3P, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk EN374, Typ A. Sämtliche Übergangsstellen z.B. zwischen Overall und Handschuhen müssen abgeklebt werden. Unterdruckhaltegeräte, Entstauber und Schleusen. Abtrennmaterial für Sanierungszone wie reissfeste Kunststofffolie, Holzlatten und Klebeband. Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H gemäss SN EN 60335-2-69, Sicherheitsschuhe. Vorbereitung: Arbeitsbereich als Zone abtrennen mit Schleuse und Unterdruckhaltung mit Filteranlage. Zugang zum Arbeitsbereich für Drittpersonen sperren und Zutrittsverbotsschild anbringen. Vorgehen: Als mögliche Varianten empfiehlt sich das mechanische Abschleifen unter Haube mit Quellabsaugung oder ein wasserbasiertes Strahlverfahren. Generell gilt es Staubentwicklung und Erhitzungen zu verhindern. Es dürfen keine hitzeerzeugende Arbeitsmittel eingesetzt werden. Eine Erhitzung vom PCB über 250°C würde zur Erzeugung hochgiftiger Dämpfe (PCDD/PCDF) führen. Staubentwicklungen werden unter Absaugen an der Quelle so gering wie möglich gehalten. Das entfernte Material wird anschliessend in dicht schliessende Gebinde UN 2315 deponiert, gekennzeichnet und gemäss kantonalen Vorschriften entsorgt. Hygieneregeln: Beim Ausziehen des Einwegschutzanzuges Schutzmaske weitertragen und darauf achten, dass die Kleider nicht verschmutzt werden. Die Reinigung das Atemschutzes muss organisiert sein und vor Ort erfolgen können. Waschgelegenheiten einrichten. Vor Pausen Hände waschen. die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Keine Esswaren und Getränke im Arbeitsbereich aufbewahren und konsumieren. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. Die Instandhaltung der Atemschutzgeräte muss gemäss Herstellerangaben regelmässig erfolgen.

Suva Factsheets

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Akustikplatten

PCB in Akustikplatten

Aufgrund der akustisch positiven Wirkung wurde in den Jahren 1950 - 1975 PCB als Wand- und Akustikdeckenplattenfarben verwendet. Der direkte Hautkontakt ist zu vermeiden. PCB entwickeln Emissionen in der Umgebungsluft und können gesundheitsschädigend wirken. Für die Erforderlichkeit von Sanierungsmassnahmen ist die Objektnutzung, resp. der Aufenthalt in kontaminierten Räumen, entscheidend. Abhängig von der Innenraumbelastung sowie der Nutzung der Räumlichkeiten ist eine Raumluftmessung erforderlich. Bei Messungen eines Jahresmittelwerts von mehr als 2 ng/m3 bei Daueraufenthalt oder 6 ng/m3 bei Tagesaufenthalt sind Sanierungsmassnahmen erforderlich. Bei Um- und Rückbauarbeiten gelten die Vorgaben nach VVEA sowie der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert für PCB-haltige Stoffe von 50 ppm (mg/kg) bei der Entsorgung. 

Empfohlene Vorgehensweise für die Demontage und Beseitigung von Akustikplatten mit PCB-haltigem Farbanstrich. Massnahmen gegen PCB-Exposition: 

Unter Einhaltung der Vorgaben VVEA (Modul Bauabfälle Vollzugshilfe VVEA) können Elemente als ganze Stücke dem Recycling zugeführt oder deponiert werden. Dazu werden die Platten mit möglichst geringer Staubentwicklung demontiert und rückgebaut.

Werden die Beschichtungen entfernt, gilt für die Sanierung Vorgehen gemäss Suva Factsheet 33112. ACHTUNG: Es sind nur Firmen zu beauftragen, die über das qualifizierte Fachpersonal sowie über die erforderlichen Ausrüstungen verfügen. Notwendige Schutzausrüstung: Atemschutz Überdrucksysteme; Druckluftschlauchgeräte oder Gebläsefiltergeräte mindestens der Schutzstufe TH3P, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk EN374, Typ A. Sämtliche Übergangsstellen z.B. zwischen Overall und Handschuhen müssen abgeklebt werden. Unterdruckhaltegeräte, Entstauber und Schleusen. Abtrennmaterial für Sanierungszone wie reissfeste Kunststofffolie, Holzlatten und Klebeband. Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H gemäss SN EN 60335-2-69, Sicherheitsschuhe. Vorbereitung: Arbeitsbereich als Zone abtrennen mit Schleuse und Unterdruckhaltung mit Filteranlage. Zugang zum Arbeitsbereich für Drittpersonen sperren und Zutrittsverbotsschild anbringen. Vorgehen: Als mögliche Varianten empfiehlt sich das mechanische Abschleifen unter Haube mit Quellabsaugung oder ein wasserbasiertes Strahlverfahren. Generell gilt es Staubentwicklung und Erhitzungen zu verhindern. Es dürfen keine hitzeerzeugende Arbeitsmittel eingesetzt werden. Eine Erhitzung vom PCB über 250°C würde zur Erzeugung hochgiftiger Dämpfe (PCDD/PCDF) führen. Staubentwicklungen werden unter Absaugen an der Quelle so gering wie möglich gehalten. Das entfernte Material wird anschliessend in dicht schliessende Gebinde UN 2315 deponiert, gekennzeichnet und gemäss kantonalen Vorschriften entsorgt. Hygieneregeln: Beim Ausziehen des Einwegschutzanzuges Schutzmaske weitertragen und darauf achten, dass die Kleider nicht verschmutzt werden. Die Reinigung das Atemschutzes muss organisiert sein und vor Ort erfolgen können. Waschgelegenheiten einrichten. Vor Pausen Hände waschen. die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Keine Esswaren und Getränke im Arbeitsbereich aufbewahren und konsumieren. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. Die Instandhaltung der Atemschutzgeräte muss gemäss Herstellerangaben regelmässig erfolgen.

Suva Factsheets

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Self Test PCB  

zur Bestimmung von PCB in Anstrichen 

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