
Schlackenschüttung
Schlacken in Wände und Zwischenböden
In Schlackenschüttungen aus der Industrie sind oftmals erhöhte Schwermetallkonzentrationen sowie PAK und TOC vorhanden. In seltenen Fällen können die Schlacken auch Asbest enthalten oder radioaktiv sein. Generell sind die Schüttungen unter den Böden oder in den Wänden gut verschlossen, dennoch können über lange Zeiträume Schadstoffe in die Innenraumluft gelangen. Regelmässiges Fensterlüften ist daher für eine gute Raumluftqualität wichtig. Grosse Vorsicht ist bei Sanierungen oder Rückbau angesagt, da die Bauarbeiter den gesundheitsgefährdenden Stäuben ausgesetzt sind.
Empfohlene Vorgehensweise für die Entfernung von Schlackenschüttungen:
Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze. Demontage: Die Schüttung möglichst staubfrei, vorsichtig in separate Behälter / Container füllen oder mittels Spezialsauger absaugen. Beim Einsatz eines Saugfahrzeug- oder Baggers erfolgt keine relevante Freisetzung von Schadstoffen und erfordert keine weiteren Massnahmen. Entsorgung gemäss kantonaler Vorschrift.
Bei Schlackenschüttungen mit PAK-Belastung erfolgt die Demontage nach Suva Factsheet 33106:
Notwendige Schutzausrüstung: Atemschutz Überdrucksysteme; Druckluftschlauchgeräte oder Gebläsefiltergeräte mindestens der Schutzstufe TH3P, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk EN374, Typ A. Sämtliche Übergangsstellen z.B. zwischen Overall und Handschuhen müssen abgeklebt werden. Unterdruckhaltegeräte, Entstauber und Schleusen. Abtrennmaterial für Sanierungszone wie reissfeste Kunststofffolie, Holzlatten und Klebeband. Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H, Sicherheitsschuhe. Vorgehen: PAK-haltiges Material mit staubarmen Verfahren entfernen. Es dürfen keine Hitze erzeugende Arbeitsmittel eingesetzt werden, z.B. Heissluftfön oder offene Flammen. PAK-haltiges Material so verpacken, dass es beim Abtransport aus dem Arbeitsbereich kein Staub freisetzt. Z.B. in robuste Abfallsäcke / Bigbags oder Container abpacken und gut verschliessen. Entsorgung gemäss kantonaler Vorschrift. Zur Nachreinigung werden die sanierten Flächen mit dem Industriesauger abgesaugt und glatte Flächen feucht aufgewischt. Die verwendeten Hilfsmittel fachgerecht säubern. Im Fall von Rückbauliegenschaften kann auf die Feinreinigung verzichtet werden. Hygieneregeln: Beim Ausziehen des Einwegschutzanzuges Schutzmaske weitertragen und darauf achten, dass die Kleider nicht verschmutzt werden. Die Reinigung das Atemschutzes muss organisiert sein und vor Ort erfolgen können. Waschgelegenheiten einrichten. Vor Pausen Hände waschen. die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Keine Esswaren und Getränke im Arbeitsbereich aufbewahren und konsumieren. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. Die Instandhaltung der Atemschutzgeräte muss gemäss Herstellerangaben regelmässig erfolgen. ACHTUNG: Es sind nur Firmen zu beauftragen, die über das qualifizierte Fachpersonal sowie über die erforderlichen Ausrüstungen verfügen.
