
Fliesenkleber
Platten- und Fliesenkleber
Wand und Bodenfliesen wurden bis 1990 oft mit Fliesenkleber und Mörtel verklebt, welchem Asbestfasern beigemischt wurden. Der Asbestzusatz brachte mehrere Vorteile. Er verbesserte die Verdickungsgeschwindigkeit, die Standfestigkeit, die Abrutschfestigkeit und die Haftzugfestigkeit des Klebers und verhinderte Schwindrisse. Da der Asbestzusatz oftmals von Hand beigemischt wurde, kann die Faserkonzentration unterschiedlich sein und einzelne Flächen höhere oder tiefere Asbestgehalte aufweisen. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr. Beim Entfernen der Fliesen können jedoch grosse Mengen Asbestfasern freigesetzt werden.
Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigem Fliesenkleber. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone werden die Fliesen entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche in einer Deponie Typ E entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut.
Suva Factsheet
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Serpentinit
Serpentinit
Serpentinit ist ein natürliches Gestein, welches Asbest enthalten kann. Es wird z. B. verwendet für edlere Wand-, Sockel- und Bodenplatten oder Küchenablage- und Tischplatten. Auch in Terrazzo- und Kunststeinprodukten können Bruchstücke von Serpentinit vorhanden sein. Es existieren keine einheitlichen, internationalen Kriterien zur Beurteilung von Asbest in Serpentinit. Daher ist es grundsätzlich möglich, dass Serpentinit weiterhin als asbestfrei verkauft wird. Das Inverkehrbringen von asbesthaltigem Serpentinit ist in der Schweiz verboten. Die Asbestfasern sind im Gestein festgebunden und stellen daher keine unmittelbare Gefährdung dar. Bei Demontage oder Bruch des Materials können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen sind mechanische Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen usw. des Materials. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen.
Bearbeitung, Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigem Serpentinit. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Bohren einzelner Löcher, Aufrauen, Gravieren oder Spitzen im Freien: Arbeiten gemäss Suva Merkblatt 84072. Demontage oder Bearbeiten in Innenräumen nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone wird das Gestein bearbeitet oder entfernt. Demontiertes Gestein wird in Spezialsäcke abgefüllt. Entsorgung gemäss kantonalen Vorschriften. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen). In Abhängigkeit der weiteren Nutzung muss der Erfolg der Sanierungsarbeiten durch ein unabhängiges Messinstitut mittels VDI- Luftmessung nachgewiesen werden.
Suva Factsheet
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Verputz / Abrieb
Verputz, Putz, Abrieb und Spachtelmassen
Deck- und Grundputze, Abriebe und Spachtelmassen, welche vor 1990 aufgetragen wurden, sind oftmals asbesthaltig. Die Beimischung von Asbestfasern brachte mehrere Vorteile. Sie verbesserte die Verdickungsgeschwindigkeit, Standfestigkeit sowie die Abrutschfestigkeit und Haftzugfestigkeit des Verputzes und verhinderte Schwindrisse. Da der Asbestzusatz oftmals von Hand beigemischt wurde, kann die Faserkonzentration unterschiedlich sein und einzelne Flächen höhere oder tiefere Asbestgehalte aufweisen. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr. Beim Entfernen, Schleifen oder Bohren oder können jedoch grosse Mengen Asbestfasern freigesetzt werden.
Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigem Verputz. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone werden der Verputz entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche in einer Deponie Typ E entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut.
Bohren einzelner Löcher in asbesthaltigen Verputz gemäss Suva Merkblatt 84063 / Factsheet 33067.
Suva Factsheet
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