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Dichtungen

Dichtungen / Dichtungsringe

Oft wurden in Dichtungen wie Rohrverschraubungen oder bei Heizungen und Boiler IT-Dichtungen mit Asbestfasern verwendet. Dichtungen mit Baujahr vor 1990 sind daher generell als asbesthaltig einzustufen. Jedoch muss bis heute aufgrund noch vorhandenerer Lagerbestände, oder auch aus Importen wie z.B. aus China, mit Asbest Vorkommen gerechnet werden. In verschraubtem, unbeschädigtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr, jedoch können beim Demontieren oder Lösen der Verschraubungen grosse Expositionen entstehen. 

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Flanschdichtungen

Flanschdichtungen / IT-Dichtungen

Oft wurden in Rohrverschraubungen, Schieberventilen usw. Flanschdichtungen mit Asbestfasern verwendet. Rohrverschraubungen und Schieberventile mit Baujahr vor 1990 sind daher generell als asbesthaltig einzustufen. Jedoch muss bis heute aufgrund noch vorhandenerer Lagerbestände, oder auch aus Importen wie z.B. aus China, mit Asbest Vorkommen gerechnet werden. In verschraubtem, unbeschädigtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr, jedoch können beim Demontieren oder Lösen der Verschraubungen grosse Expositionen entstehen. Der Asbestgehalt in Flanschdichtungen kann höchst unterschiedlich sein und sowohl in leicht- oder festgebundener Form vorhanden sein.

Empfohlene Vorgehensweise für Demontage von Flanschdichtungen mit Asbestfasern. Massnahmen gegen Asbestexposition:

Einzelne Flanschdichtungen: Demontage nach Suva Dokument 84053: Achtung: Sanierung sollte nur durch instruierte Bauhandwerker ausgeführt werden. Für mehrere Flanschdichtungen in grösseren Mengen, müssen die Arbeiten durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze. Benötigte Geräte: Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest, Handschaber, Asbest-Benetzungsflüssigkeit, Plastiksack mit Asbest Warnkleber. Vorbereitungen: Sicherstellen, dass keine Drittpersonen Zutritt zum Sanierungsbereich haben und mit Warnschilder entsprechend kennzeichnen. Ausführung: Vor dem Öffnen des Flanschs Asbest-Benetzungsflüssigkeit in die Dichtung eindringen lassen. Freiliegende Dichtung / Flanschverbindung nochmals benetzen und einwirken lassen. Mit Spachtel oder Schaber Dichtung / Flanschverbindung lösen bzw. abheben und gleichzeitig mit dem Industriestaubsauger Staubklasse H den Staub absaugen. Allfällige Rückstände nicht maschinell abschleifen, sondern ebenfalls mit dem Handschaber entfernen. Die Dichtung / Flanschverbindung in den Plastiksack abpacken und mit Warnkleber kennzeichnen. Entsorgung gemäss kantonaler Vorschrift. 

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Mehrere Flanschdichtungen: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung vor Ort darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in der Regel mittels Greifsäcken. Entsorgung gemäss kantonalen Vorschriften. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt.

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Komplette Demontage mehrerer Flanschdichtungen: Alternativ zur Sanierung vor Ort, kann eine komplette Demontage der Verschraubungen und Schieberventile erfolgen. Dazu die Verschraubungen und Schieberventile nicht lösen, sondern komplett ausschneiden. Die kompletten, intakten Teile in entsprechende Materialboxen oder Spezialsäcke abpacken und vorschriftsgemäss kennzeichnen. Diese können anschliessend in einer Sanierungszone eines von der Suva anerkannten Asbestsanierers eingeschleust und entsprechend fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Suva Merkblatt

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Dichtungen in gebäudetechnische Anlagen

Dichtungen in Heizungsanlagen, Boiler, Lüftungsanlagen, Kochherde und Backofen

Oft wurde im Kessel und Brenner von Heizungsanlagen, in Elektrospeicheröfen, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie in Kochherden und Backöfen Asbestdämmungen wie Dichtungen, Asbestmatten, -kissen- und Schnüre für die Hitze- oder Schallisolation eingesetzt. Auch in Boilern wurden Dichtungen mit Asbestfasern verwendet, zudem kann die Isolation eine PAK-Belastung (Korkisolation) aufweisen. In einigen Anlagen sind gelegentlich auch asbesthaltige Kleinteile vorhanden. Modelle mit Baujahr vor 1990 sind daher generell als asbesthaltig einzustufen. Beim Normalgebrauch in verschlossenem, unbeschädigtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr. Jedoch können beim Ausbau / Demontage des Gerätes grössere Expositionen entstehen. Der Asbestgehalt in den Dichtungen kann höchst unterschiedlich sein und sowohl in leicht- oder festgebundener Form vorhanden sein.

Empfohlene Vorgehensweise für Ausbau / Demontage von gebäudetechnischen Anlagen mit Baujahr vor 1990. Massnahmen gegen Asbest Exposition: 

Geräte / Analgen nicht öffnen, sondern komplett einem von der Suva anerkannten Asbestsanierer übergeben, welcher die Anlagen einschleust und entsprechend fachgerecht demontiert und entsorgt. Wird die Heizungsanlage direkt vor Ort saniert erfolgt die Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503: die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. ACHTUNG: Die Zerrlegung und Sanierung von asbesthaltigen, gebäudetechnischen Anlagen darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden.

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Öltankmannloch
 

Dichtung beim Tankeinstieg / Öltankmannloch

Oft wurde beim Tankeinstieg/Mannloch Dichtungen mit Asbestfasern verwendet. Die Dichtungen des Mannloch bei Öltanks mit einem Baujahr vor 1990 sind daher generell als asbesthaltig einzustufen. In verschraubtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr. Die Verschraubung des Mannlochs darf jedoch nicht gelöst werden, da beim Öffnen die Gefahr grosser Expositionen an lungenfähigen Asbestfasern besteht. Der Asbestgehalt kann höchst unterschiedlich sein und sowohl in leicht- oder festgebundener Form vorhanden sein. 

Empfohlene Vorgehensweise für Demontage von asbesthaltigen Dichtungen. Massnahmen gegen Asbestexposition: 

Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in der Regel mittels eines Glove Bag. Dieser wird auf dem Mannloch montiert und die Dichtung anschliessend direkt im Glove Bag vorsichtig entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche in einer Deponie Typ E entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen). Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mit einem Hochleistungssauger gereinigt.

​Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

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Self Test Asbest 

zur Bestimmung von Asbest in Dichtungen    

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