
Deckenplatten
Deckenplatten / Akustikplatten
Mineralfaserplatten können asbesthaltig- und die Akustikfarbe PCB-haltig sein. Sie weisen in der Regel nur einen eher geringen Asbestgehalt auf. Jedoch sind die Fasern schwachgebunden und stellen daher eine Gefährdung dar. Beim Bearbeiten oder Entfernen des Materials, aber auch bei Reinigungsarbeiten, können Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen sind mechanische Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen usw. des Materials. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen.
Empfohlene Vorgehensweise für Demontage von asbesthaltigen Decken- und Akustikplatten. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in der Regel in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone werden die Deckenplatten vorsichtig entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt. Entsorgung gemäss kantonaler Vorschrift. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt.
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.
