
Brandabschottungen
Brandabschottungen
Brandschutzverkleidungen sind in der Regel stark asbesthaltig. Aufgrund des geringen Bindemittelgehalts können bereits durch Erschütterung oder thermische Einflüsse Asbestfasern freigesetzt werden. Bei Beschädigung oder Demontage besteht die Gefahr grosser Expositionen, bei denen bis zu über 500'000 lungenfähigen Asbestfasern pro m3 Luft entstehen können. Als Brandschutzabschottung wurden mehrere Asbestprodukte verwendet. Dabei handelt es sich z.B. um folgende Materialien:
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Gewebe, Schnüre und loser Asbest
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Brandschutzverkleidungen und leichte Asbestplatten
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Brandschutzmörtel
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Brandschutzschaumstoff
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Leichtbauplatten
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Spritzasbest

Gewebe, Schnüre
Asbestgewebe, Schnüre und loser Asbest
Asbestgewebe, Dichtungsschüre- und Bänder sind in reiner Form verarbeitet und stark asbesthaltig. Aufgrund des geringen Bindemittelgehalts können bereits durch Erschütterung oder thermische Einflüsse Asbestfasern freigesetzt werden. Bei Beschädigung oder Demontage besteht die Gefahr grosser Expositionen, bei denen bis zu über 500'000 lungenfähigen Asbestfasern pro m3 Luft entstehen können.
Empfohlene Vorgehensweise für Demontage von Asbestgewebe. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H oder mittels Glove Bag. Innerhalb der Unterdruckzone oder Glove Bag wird die Verkleidung vorsichtig entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche in einer Deponie Typ D/E entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt.
Einzelne, kleine Asbestschnüre können durch instruierte Baufachleute gemäss Suva-Merkblatt 84053 entfernt werden.
Suva Merkblatt
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Branschutzverkleidung- und Mörtel
Brandschutzverkleidungen und Mörtel
Die Brandschutzverkleidungen z.B. beim Übergang in den Kamin sind oft stark asbesthaltig. >60%. Aufgrund des geringen Bindemittelgehalts können bereits durch Erschütterung oder thermische Einflüsse Asbestfasern freigesetzt werden. Bei Beschädigung oder Demontage besteht die Gefahr grosser Expositionen, bei denen bis zu über 500'000 lungenfähigen Asbestfasern pro m3 Luft entstehen können.
Empfohlene Vorgehensweise für Demontage von Brandschutzverkleidungen. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone wird das asbesthaltige Material entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche in einer Deponie Typ D/E entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut.
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Brandschutzschaum
Brandschutzschaum
Brandabschottungen mit Brandschutzschaum wurden häufig in Wänden und Decken eingesetzt, um z.B. Leitungsdurchführungen abzudichten. Man findet die Schäume auch in Lüftungsanlagen oder Türdichtungen. Brandschutzschäume älter als 1990 können asbesthaltig sein. Die Fasern sind grundsätzlich im Material festgebunden. Bei Beschädigung oder Demontage besteht jedoch die Gefahr grosser Expositionen bei denen erhebliche Mengen lungenfähigen Asbestfasern entstehen können.
Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigem Brandschutzschaum. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone wird das asbesthaltige Material entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche in einer Deponie Typ D/E entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut.
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.

Leichtbauplatten
Leichtbauplatten, Pappen und Karton
Brandschutzverkleidungen und Wärmedämmungen mit Leichtbauplatten mit Herstellungsjahr vor 1990 sind stark asbesthaltig, >60%. Aufgrund des geringen Bindemittelgehalts können bereits durch Erschütterung oder thermische Einflüsse Asbestfasern freigesetzt werden. Bei Beschädigung oder Demontage besteht die Gefahr grosser Expositionen, bei denen bis zu über 500'000 lungenfähigen Asbestfasern pro m3 Luft entstehen können.
Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Leichtbauplatten. Massnahmen gegen Asbestexposition:
Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H oder mittels Glove Bag. Innerhalb der Unterdruckzone oder Glove Bag werden die Platten vorsichtig entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche gemäss den kantonalen Vorschriften entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt. Bei Demontage mittels Unterdruckzone abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut.
Es gelten für die Demontage und Bearbeitung an Leichtbauplatten einzelne Ausnahmen:
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Eine Demontage einzelner Elektrotableaus mit Leichtbauplatten sowie diverse Arbeiten an Schaltgerätekombinationen können gemäss Suva Merkblatt 88254 erfolgen.
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Die Entfernung einer einzelnen Türe mit einer intakten, nicht verletzten asbesthaltigen Leichtbauplatte kann gemäss Suva Merkblatt 84043 vorgenommen werden.
Suva Merkblätter
Rechtliche Hinweise: Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bauschadstoffe.ch übernimmt keine Haftung für die hier veröffentlichten Hinweise und Angaben. Die Informationen zu Sanierungen und Entsorgung basieren auf den Vorgaben der Behörden und der Suva.
